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Neukirchner Studentinnen und Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz nicht an den Studienort verlegen (sondern in Neukirchen belassen), wird eine Förderung in Höhe von max. € 250,00 pro Jahr gewährt.
In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2010 wurde die Kürzung der Förderung auf € 125,00 beschlossen. Diese Änderung wurde mit 01.09.2010 wirksam und betrifft alle Anträge auf Studentenförderung ab dem Wintersemester 2010/11.
Es gelten folgende Richtlinien: