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Ortstaxe
Die Ortstaxe beträgt 2,40 Euro je Nächtigung.*
Von der Ortstaxe sind befreit:
Freizeitwohnungspauschale
Seit 1. Jänner 2019 ist für Wohnungen, in denen länger als 26 Wochen im Kalenderjahr keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine Freizeitwohnungspauschale zu entrichten.
Das Oö. Tourismusgesetz kennt zahlreiche Abgabenbefreiungsgründe u.a. wenn die Wohnung im Familienverband oder für Dienstnehmer oder Berufsausübung genutzt wird. Die weiteren Ausnahmen sind in der Erklärung zur Freizeitwohnungspauschale gelistet.
Die Abgabe ist am 1. Dezember jedes Jahres fällig und beträgt für Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 50 m² 80,28 Euro und über 50 m² 120,42 Euro pro Jahr.*
* Tarif gültig seit 1. November 2023
Erklärung zur Freizeitwohnungspauschale (19 KB) - .DOCX