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Ortstaxe
Die Ortstaxe beträgt 2,40 Euro je Nächtigung.
Von der Ortstaxe sind befreit:
Freizeitwohnungspauschale
Seit 1. Jänner 2019 ist für Wohnungen, in denen länger als 26 Wochen im Kalenderjahr keine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine Freizeitwohnungspauschale zu entrichten.
Das Oö. Tourismusgesetz kennt zahlreiche Abgabenbefreiungsgründe u.a. wenn die Wohnung im Familienverband oder für Dienstnehmer oder Berufsausübung genutzt wird. Die weiteren Ausnahmen sind in der Mitteilung zur Freizeitwohnungspauschale gelistet.
Die Abgabe ist am 1. Dezember jedes Jahres fällig und beträgt aktuell für Wohnungen mit einer Nutzfläche bis 50 m² 86,40 Euro und über 50 m² 129,60 Euro pro Jahr.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2025 einen Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnung mit 100% für beide Wohnungsgrößen beschlossen.
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