Studentenförderung

Neukirchner Studentinnen und Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz nicht an den Studienort verlegen (sondern in Neukirchen belassen), wird eine Förderung in Höhe von max. € 250,00 pro Jahr gewährt.

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2010 wurde die Kürzung der Förderung auf € 125,00 beschlossen. Diese Änderung wurde mit 01.09.2010 wirksam und betrifft alle Anträge auf Studentenförderung ab dem Wintersemester 2010/11.

Es gelten folgende Richtlinien:

  • Der Hauptwohnsitz muss mit 31.10. Neukirchen an der Vöckla sein.
  • Ein Nebenwohnsitz muss am Studienort mit 31.10. angemeldet sein.
  • Der Antrag kann bis 31.12. rückwirkend für das vergangene Studienjahr gestellt werden. (Beispiel: Studienjahr 2021/22, Hauptwohnsitz am 31.10.2021 in Neukirchen, Antragstellung bis 31.12.2022 möglich)
  • Als Nachweis des Studiums ist eine Inskriptionsbestätigung (des Wintersemesters) vorzulegen.
  • Die Förderung wird Mitte des Jahres per Überweisung ausbezahlt. (Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2019)

Zuständig

Formulare