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Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden.
Nähere, allgemeine Infos auf www.help.gv.at: Anzeige der Geburt bzw. Geburt
Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" bestellen. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor der Trauung bestellt werden. Den Trauungstermin können Sie selbstverständlich schon früher vereinbaren.
Trauungszeiten:
Montag - Freitag während der Öffnungszeiten, Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr.Andere Termine können im Bedarfsfall mit dem zuständigen Standesbeamten individuell vereinbart werden.
Trauungsorte in Neukirchen:
Beachten Sie bitte, dass bei Trauungen außerhalb der Amtsräume erhöhte Gebühren (Verwaltungsabgabe von € 54,50 und Kommissionsgebühren von € 269,00) anfallen.
Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Checkliste Hochzeit
Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Sterbeurkunde. Diese Behördengänge werden zumeist vom Bestatter erledigt.
Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Anzeige des Todesfalls bzw. Todesfall
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland (Gemeindeamt/Magistrat) beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Gebühren in Oberösterreich: € 44,60 bzw. gebührenfrei bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes
Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Staatsbürgerschaft
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