Standesamt

Geburt

Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden.

Nähere, allgemeine Infos auf www.help.gv.at: Anzeige der Geburt bzw. Geburt


Trauungen / Eheschließungen

Haben Sie sich entschlossen zu heiraten, müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" bestellen. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit und kann frühestens 6 Monate vor der Trauung bestellt werden. Den Trauungstermin können Sie selbstverständlich schon früher vereinbaren.

Trauungszeiten: 

Montag - Freitag während der Öffnungszeiten, Samstag 09.00 bis 14.00 Uhr.
Andere Termine können im Bedarfsfall mit dem zuständigen Standesbeamten individuell vereinbart werden.

Trauungsorte in Neukirchen:

  • Trauungsraum im Gemeindeamt Neukirchen an der Vöckla
  • Freilichtmuseum Stehrerhof (nach Rücksprache mit Fr. Sigrid Hackl-Aigner - Telefon-Nummer Stehrerhof: 07682/7033)
  • Gasthof "beim Böckhiasl" (nach Rücksprache mit dem Gasthof: 07682/7106)
  • Gasthof "Frodlhof" (nach Rücksprache mit dem Gasthof: 07682/7105

Beachten Sie bitte, dass bei Trauungen außerhalb der Amtsräume erhöhte Gebühren  (Verwaltungsabgabe von € 54,50 und Kommissionsgebühren von € 269,00) anfallen.

Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Checkliste Hochzeit


Sterbefall

Nach Durchführung der Totenbeschau durch eine Ärztin/einen Arzt muss die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt werden. Hier erhalten Sie auch die Sterbeurkunde. Diese Behördengänge werden zumeist vom Bestatter erledigt.

Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Anzeige des Todesfalls bzw. Todesfall


Staatsbürgerschaftsnachweis / Staatsbürgerschaftsevidenz

Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland (Gemeindeamt/Magistrat) beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.

Gebühren in Oberösterreich: € 44,60 bzw. gebührenfrei bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes

Nähere, allgemeine Infos auf www.oesterreich.gv.at: Staatsbürgerschaft 

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamt
AdresseKirchenplatz 4
4872 Neukirchen an der Vöckla
ZimmerGemeindeamt - Bürgerservice
Telefon+43 7682 7155
Faxnummer+43 7682 7155 19

Ansprechperson

Gabriele Schick
Kontaktdaten von Schick Gabriele
FunktionSachbearbeiterin
NameSchick Gabriele
Telefon+43 7682 7155 18
Faxnummer+43 7682 7155 19
E-Mail (offiziell)gemeinde@neukirchen-voeckla.ooe.gv.at
E-Mail (persönlich)schick@neukirchen-voeckla.ooe.gv.at
BüroGemeindeamt - Bürgerservice
StraßeKirchenplatz 4

MitarbeiterInnen

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