Antragstellung beim Wohnsitzgemeindeamt oder bei einer Bezirkshauptmannschaft (zB.: Vöcklabruck)
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- alter Reisepass (falls noch kein RP vorhanden: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis)
- 1 EU-Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
Reisepass ab dem 12. Geburtstag: 112,00 Euro
Reisepass bis 12 Jahre: 44,00 Euro
Hinweis:
Seit 01.04.2025: Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder bis zum bzw. am 2. Geburtstag kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung eines (nicht mehrere) Reisedokumentes in Anspruch genommen werden, dh Reisepass ODER Personalausweis ODER Notpass. Bei gleichzeitiger Ausstellung mehrerer Reisedokumente muss man wählen, für welches der Reisedokumente die Befreiung angewendet werden soll. Erfolgt die erstmalige Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits fünf Jahre.
- Bis zum bzw. am 2. Geburtstag: Normale Zustellung bei Erstausstellung: gebührenfrei
- Nach dem 2. Geburtstag: Normale Zustellung: 44,00 Euro
- Ab dem 12. Geburtstag: Normale Zustellung: 112,00 Euro
Die Gebühr muss beim Antrag in bar bezahlt werden!
Achtung: bei Minderjährigen ist die Geburtsurkunde immer mitzubringen!
Der Reisepass wird nachweislich (per RSb-Brief) direkt an eine Wunschadresse des Passwerbers zugestellt (d.h. er kann nicht mehr sofort ausgehändigt werden!).
weitere Infos auf oesterreich.gv.at
Reiseinformationen Außenministerium
Passbild-Kriterien