Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden sind Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR). Sie geben den aktuellen Inhalt der Eintragung wieder.

Folgende Urkunden können ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Partnerschaftsurkunden
  • Urkunden über Todesfälle (Sterbeurkunden)

Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Personenstandsbehörden (Standesämter) verfügbar.


Gebühr: EUR 9,30 pro Urkunde

Zuständig