Land OÖ: Heizkostenzuschuss 2024 - nur noch bis 31.03.2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

heizung

Bild von ri / Pixabay

Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2023/2024 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt. Dieser kann noch bis 31. März 2024 online beim Land OÖ beantragt werden.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm

1. Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. Jänner 2024
  • Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).

2. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

3. Von dem Zuschuss ausgenommen sind: 

  • Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG
  • Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG
  • Vertriebene iSd § 62 AsylG
  • Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG.
  • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten

Wie wird gefördert?

Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro

Weitere Infos auf der Webseite des Landes Oberösterreich über unten folgenden Beantragungslink.


Die Beantragung erfolgt ONLINE über die Seite des Landes Oberösterreichs:  https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm

Gerne helfen Ihnen bei der Beantragung Peter Fellinger und Gabriele Schick im Bürgerservicebüro der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla weiter. Bitte bringen Sie Ihre Kontodaten (IBAN) und Einkommensnachweise des Jahres 2022 mit. DANKE!


Infos HKZ herunterladen (222 KB) - .PDF

25.03.2024