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Bild von ri / Pixabay
1. Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
2. Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
3. Von dem Zuschuss ausgenommen sind:
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Weitere Infos auf der Webseite des Landes Oberösterreich über unten folgenden Beantragungslink.
Die Beantragung erfolgt ONLINE über die Seite des Landes Oberösterreichs: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm
Gerne helfen Ihnen bei der Beantragung Peter Fellinger und Gabriele Schick im Bürgerservicebüro der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla weiter. Bitte bringen Sie Ihre Kontodaten (IBAN) und Einkommensnachweise des Jahres 2022 mit. DANKE!
Infos HKZ herunterladen (222 KB) - .PDF
25.03.2024