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Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in der Höhe von € 4,36 pro Erstbesamung eines Rindes.
Ansuchen: formlos unter Vorlage der Besamungsscheine Einreichfrist: bis spätestens 15.01. des folgenden Jahres
Auszahlung: Die Förderung wird ab dem Antragsjahr 2019 im Februar des Folgejahres per Überweisung ausbezahlt. Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2019)
Begrenzung: Der Förderbetrag beschränkt sich auf die Höhe der Grundsteuer A, welche vom Antragsteller jährlich zu bezahlen ist.