Künstliche Besamung - Kostenzuschuss

Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in der Höhe von € 4,36 pro Erstbesamung eines Rindes.

Ansuchen:          formlos unter Vorlage der Besamungsscheine
Einreichfrist:      bis spätestens 15.01. des folgenden Jahres

Auszahlung:       Die Förderung wird ab dem Antragsjahr 2019 im Februar des Folgejahres per Überweisung ausbezahlt. Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2019)

Begrenzung:      Der Förderbetrag beschränkt sich auf die Höhe der Grundsteuer A, welche vom Antragsteller jährlich zu bezahlen ist.

Zuständig