Hochzeitsschießen

Beim Hochzeitsschießen sind das Oö. Polizeistrafgesetz bzw. das Pyrotechnikgesetz zu beachten und einzuhalten.

Welche Vorgangsweise einzuhalten ist bzw. ob eine Genehmigung bei der BH Vöcklabruck zu beantragen ist, ist abhängig vom verwendeten Schießmaterial.

Pulverladungen unterliegen dem Pyrotechnikgesetz. Das Entzünden von Gasgemischen unterliegt dem Oö. Polizeistrafgesetz.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt:

Zuständig