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Hinweis: Die Förderung wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 31.03.2026 im Rahmen der Sparmaßnahmen ab 2026 eingestellt.
ab 01.01.2024
Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla gewährt gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 22. Oktober 2024 eine Gemeindeförderung für den Einbau von
alternativen Energiegewinnungs- und -speicheranlagen für Heizung, Warmwasser und Strom unter folgenden Voraussetzungen:
Die bestehenden Förderrichtlinien für alternative Energiegewinnung und -speicherung treten mit 31.12.2023 außer Kraft.