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Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla gewährt gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2022 eine Gemeindeförderung für den Einbau von alternativen Energiegewinnungs- und -speicheranlagen für Heizung, Warmwasser und Strom unter folgenden Voraussetzungen: