Förderung alternativer Energiegewinnung und -speicherung sowie Fernwärme

Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla gewährt gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 13. Dezember 2022 eine Gemeindeförderung für den Einbau von alternativen Energiegewinnungs- und -speicheranlagen für Heizung, Warmwasser und Strom unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Gemeindeförderung ist an die Gewährung einer Förderung seitens einer öffentlichen Förderstelle gekoppelt. Als Nachweis ist bei Antragstellung der Gemeindeförderung die Zusicherung dieser Förderstelle vorzulegen.
  • Die Gemeindeförderung beträgt 25 % dieser Förderung, maximal aber 500 Euro.
  • Die Jahresfördersumme von derzeit 5.000 Euro wird auf alle Ansuchen (alternative Energiegewinnung- und -speicherung sowie Fernwärme), welche zwischen 01.11. des Vorjahres und 31.10. des aktuellen Jahres einlangen, aufgeteilt.
  • Die Gemeindeförderung wird im Dezember per Überweisung ausbezahlt.

Zuständig

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