Förderung Neuansiedelung (Wirtschaftsförderung)

Vereinbarung über die 50 %-ige Rückerstattung der Kommunalsteuer für 3 Jahre bei Neuansiedelung in der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vereinbarung.

Zuständig

Formulare