Eheschließung

Für das Aufgebot sind üblicherweise folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise (nur bei Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs)
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Ehemündigerklärung (falls ein Verlobter noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Gebühren:
Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit:   
€ 50,00 Bundesgebührenpauschale + Verwaltungsabgaben (zB. € 2,10 für Urkunden)
Trauung:             € 5,45 / € 10,90 bzw. € 54,50 + € 250,00 bei Trauung am Steherhof

Je nach Sachlage können noch weitere Gebühren anfallen (zB. bei Auslandsberührung)!

Zuständig