Für das Aufgebot sind üblicherweise folgende Unterlagen mitzubringen:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise (nur bei Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs)
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Ehemündigerklärung (falls ein Verlobter noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Gebühren:
Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit:
€ 50,00 Bundesgebührenpauschale + Verwaltungsabgaben (zB. € 2,10 für Urkunden)
Trauung: € 5,45 / € 10,90 bzw. € 54,50 + € 269,00 bei Trauung außerhalb des Standesamtes
Je nach Sachlage können noch weitere Gebühren anfallen (zB. bei Auslandsberührung)!