Die Anzeige des Sterbefalles wird üblicherweise vom Bestatter durchgeführt. Mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde bzw. Scheidungsbeschluss
Beim Standesamt fallen derzeit folgende Gebühren an:
- Totenschaugebühr: € 76,70
- Sterbeurkunde: € 9,30