Anzeige eines Sterbefalles

Die Anzeige des Sterbefalles wird üblicherweise vom Bestatter durchgeführt. Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde bzw. Scheidungsbeschluss

Beim Standesamt fallen derzeit folgende Gebühren an:

  • Totenschaugebühr:  € 76,70
  • Sterbeurkunde:        €  9,30

Zuständig