Oö. Hundehaltegesetz 2024

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Bild von giselastillhard / Pixabay

Das neue oberösterreichische Hundehaltegesetz 2024 verpflichtet Hundehalter:innen zu mehr Verantwortung.

Was ändert sich mit dem neuen HHG für die Oberösterreicher:innen?

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 unterscheidet Hunde nach der 40/20-Regelung in große und kleine Hunde. Ein Hund gilt als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweist. Die Feststellung erfolgt beim verpflichtenden Tierarztbesuch.

Hundehalter:innen großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) absolvieren.

Halten und Führen
von Hunden spezieller Rassen

Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten ab Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 die Pflicht zur Ablegung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Dies gilt unabhängig von der Größe und des Gewichts des Hundes.

Meine Pflichten als Hundehalter:in

  • Verpflichtende Sachkunde-Ausbildung VOR Anschaffung
    (Termine: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm#vocklabruck)
  • Meldepflicht: Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen fünf Werktagen zu melden - mit allen erforderlichen Unterlagen
  • Hundehalter:innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der zuständigen Stelle mitgeteilt werden


Umfassende Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie unter https://hundehaltung-ooe.at/

Das Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Oö. HHG 2024 im Detail: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LgblAuth&Dokumentnummer=LGBLA_OB_20241001_84


13.04.2025