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Förderungsrichtlinien Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla
Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla und die teilnehmenden Taxiunternehmen schließen mit dem „Verein 4YOUgend – Verein für oberösterreichische Jugendarbeit“ eine Vereinbarung ab.
Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2020
Die Förderungsrichtlinien gelten ab dem Echtbetrieb der App mit 06.10.2020.
Hinweise zur Abwicklung:
Die im Umlauf befindlichen Papiergutscheine können ab Oktober 2020 zurückgegeben werden, sie werden sodann den Jugendlichen in der App gutgeschrieben.
Der Selbstbehalt kann bar im Bürgerservice einbezahlt oder auf das Gemeindekonto überwiesen werden. Die Gutscheine werden nach Zahlungseingang in der App freigeschaltet.
Überweisungen ab Oktober 2020 bitte an:
Nähere Infos zur App und zur 4youCard findest du hier: www.4youcard.at und www.jugendservice.at/4youcard/vorteile/jugendtaxi.