Jugendtaxi

Förderungsrichtlinien Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla

Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla und die teilnehmenden Taxiunternehmen schließen mit dem „Verein 4YOUgend – Verein für oberösterreichische Jugendarbeit“ eine Vereinbarung ab.

  • Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahre.
  • Die Gutscheine werden über die 4youCard-App zur Verfügung gestellt.
  • Es werden max. 13 Gutscheine pro Quartal und Person durch die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla freigeschaltet.
  • Für jeden Gutschein ist ein Selbstbehalt von € 2,00 in bar oder per Überweisung an die Gemeinde zu bezahlen.
  • Jeder Gutschein hat einen Gesamtwert von € 5,00. Dieser Wert wird von der Gemeinde an das einlösende Taxiunternehmen rückerstattet.
  • Die Mindestregelungen des Landes sind einzuhalten, wonach nur Fahrten an Wochenenden (Freitag – Sonntag) und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden dürfen und während der Beförderung kein Alkohol konsumiert werden darf.
  • Wenn möglich sollen von den Jugendlichen Sammelstellen vereinbart und Fahrgemeinschaften gebildet werden.
  • Falls Unregelmäßigkeiten auftreten oder Missbrauch betrieben bzw. die Förderung des Landes eingestellt wird, wird die Aktion Jugendtaxi seitens der Gemeinde eingestellt.

Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2020

Die Förderungsrichtlinien gelten ab dem Echtbetrieb der App mit 06.10.2020.


Hinweise zur Abwicklung:

Die im Umlauf befindlichen Papiergutscheine können ab Oktober 2020 zurückgegeben werden, sie werden sodann den Jugendlichen in der App gutgeschrieben.

Der Selbstbehalt kann bar im Bürgerservice einbezahlt oder auf das Gemeindekonto überwiesen werden. Die Gutscheine werden nach Zahlungseingang in der App freigeschaltet. 

Überweisungen ab Oktober 2020 bitte an:

  • Gemeinde Neukirchen an der Vöckla
  • IBAN: AT56 3435 6000 0001 0090, BIC: RZOOAT2L356
  • Verwendungszweck: 2590 Familienname Vorname 4youCard-Nr.

Nähere Infos zur App und zur 4youCard findest du hier: www.4youcard.at und www.jugendservice.at/4youcard/vorteile/jugendtaxi.  

Zuständig