Jugendtaxi

Förderungsrichtlinien Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla

  • Die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla und die teilnehmenden Taxiunternehmen haben mit dem „Verein 4YOUgend – Verein für oberösterreichische Jugendarbeit“ eine Vereinbarung abgeschlossen.  
  • Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.  
  • Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.  
  • Über die Jugendtaxi-App (4youCard-App) wird jährlich ein gefördertes Guthaben in Höhe von maximal 312 Euro zur Verfügung gestellt.  
  • Das geförderte Guthaben wird nach Bezahlung des Selbstbehaltes von einem Drittel (d.s. maximal 104 Euro) aufgeladen.  
  • Zusätzlich kann nicht gefördertes Guthaben jederzeit erworben werden.  
  • Der Selbstbehalt bzw. das Guthaben kann in beliebigen Teilbeträgen bar oder per Überweisung unter Bekanntgabe der 4youcard am Gemeindeamt aktiviert werden.  
  • Die Jugendtaxi-Guthaben kann täglich von 20.00 Uhr und 6.00 Uhr eingelöst werden.  
  • Während der Beförderung darf kein Alkohol im Transportmittel konsumiert werden bzw. durch das Beförderungsunternehmen an die Jugendlichen verkauft werden.  
  • Wenn möglich sollen von den Jugendlichen Sammelstellen vereinbart und Fahrgemeinschaften gebildet werden.  
  • Falls Unregelmäßigkeiten auftreten oder Missbrauch betrieben bzw. die Förderung des Landes eingestellt wird, wird die Aktion Jugendtaxi seitens der Gemeinde eingestellt.  
  • Diese Förderungsrichtlinien treten nach Beschluss des Gemeinderates am 7. Mai 2024 in Kraft.

Hinweise zur Abwicklung:

Der Selbstbehalt kann bar im Bürgerservice einbezahlt oder auf das Gemeindekonto überwiesen werden. Die Gutscheine werden nach Zahlungseingang in der App freigeschaltet. 

Überweisungen ab Oktober 2020 bitte an:

  • Gemeinde Neukirchen an der Vöckla
  • IBAN: AT56 3435 6000 0001 0090, BIC: RZOOAT2L356
  • Verwendungszweck: 2590 Familienname Vorname 4youCard-Nr.

Nähere Infos zur App und zur 4youCard findest du hier: www.jugendservice.at/4youcard und www.jugendservice.at/4youcard/jugendtaxi

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